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Ab wie viel Jahren darf ich Shisha rauchen?

Inhaltsverzeichnis:

1. Ab wann darf man Shisha rauchen?

1.1. Shisha und der Jugendschutz - Mit wie viel Jahren darf man Shisha rauchen?

1.2. Ab wann ist Shisha rauchen erlaubt: Was sagt das Gesetz?

1.3. Dürfen Minderjährige Shisha rauchen?

2. Ist Shisha rauchen weniger schädlich als der Konsum von Zigaretten?

 

Ab wann darf man Shisha rauchen?

Zu Hause oder in der Bar: Wenn du eine Shisha rauchen willst, kannst du dich auf deinen Lieblingsgeschmack und eine große Portion Entspannung freuen. Shisha rauchen macht nicht nur Spaß, sondern ist für viele ein Genuss.

Hat man früher hauptsächlich in der Shisha Bar geraucht, kommt die Shisha inzwischen immer häufiger zu Hause zum Einsatz. Hier stellt sich aber immer wieder die Frage, ab wann man eine Shisha rauchen darf und welche Gesetze hier gelten.

Wir erklären dir, was erlaubt und verboten ist – und natürlich auch, worauf du achten solltest, wenn du deine Shisha richtig genießen möchtest.

Shisha und der Jugendschutz - Mit wie viel Jahren darf man Shisha rauchen?

Im ersten Moment wirkt es für viele Liebhaber der Wasserpfeifen so als wäre das Rauchen der Shisha gar nicht schädlich. Doch Shisha rauchen ist genau, wie Tabak rauchen schädlich. Es wird vor allem schädlich, wenn du es oft machst und auf Lunge rauchst. Deswegen gibt es bezüglich dem Shisha rauchen einen entsprechenden Gesetzesparagrafen im Jugendschutzgesetz.

 

Da Rauchen genau wie der Konsum von Alkohol erst ab einer bestimmten Altersgrenze erlaubt ist, fällt auch das Shisha rauchen unter den Jugendschutz. Der Grund hierfür ist, das im Shisha-Tabak in den meisten Sorten ebenfalls Nikotin enthalten ist. Produkte mit Nikotin dürfen nicht von Jugendlichen konsumiert werden. Sobald Nikotin mit im Spiel ist, gilt immer der Jugendschutz.

Theoretisch geht es aber bei der Altersbeschränkung nicht um die Shisha an sich, sondern um den verwendeten Tabak. Würde dieser kein Nikotin enthalten, gäbe es auch keine strengen Beschränkungen bezüglich des Alters. Das bedeutet, dass Minderjährige eine Shisha besitzen dürfen, jedoch keinen Tabak kaufen können.

shisha-rauchen-ab-wann-erlaubtDamit dürfen Jugendliche erst ab 18 Jahren tatsächlich Shisha rauchen, den Tabak kaufen und legal konsumieren. Es wird zwar oft angenommen, dass Jugendliche schon früher Wasserpfeife rauchen dürfen – richtig ist die Annahme deshalb aber nicht.

Diese Annahme kommt oft daher, weil es auch nikotinfreie Varianten gibt. Diese sind aber ebenfalls für Minderjährige verboten. Es handelt sich hierbei vor allem um E-Shishas bzw. E-Zigaretten. Bei solchen elektronischen Geräten ist der Konsum auch erst ab 18 Jahren erlaubt. Das Gleiche gilt aber auch für nikotinfreie Erzeugnisse wie Dampfsteine, Dampfpasten oder nikotinfreier Tabak. 


 Dazu bietet sich der offizielle Text des JuschG §10 an:

“[..]Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden. (4) [Das gilt] auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektrisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.”

Den kompletten Gesetzesparagraf bezüglich dem Rauchen, Tabakwaren und nikotinfreien Erzeugnissen kannst du hier nachlesen:

 

https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html

 

Ab wann ist Shisha rauchen erlaubt: Was sagt das Gesetz?

Tatsächlich ist auch das Rauchen der Wasserpfeife genauer im Jugendschutzgesetz geregelt. Egal ob du Zigaretten in normaler oder elektronischer Form oder eben eine Wasserpfeife rauchen willst: Rauchen jeglicher Form ist erst ab 18 Jahren erlaubt.

Weder E-Shishas, noch die dazu passenden Liquids dürfen genau wie klassischer Shisha-Tabak an Minderjährige abgegeben werden. Das müssen nicht nur Käufer beachten, sondern natürlich auch Verkäufer, die verpflichtet sind, sich an den Jugendschutz zu halten.

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Dürfen Minderjährige Shisha rauchen?

Diese Frage kann man ganz klar beantworten: Nein - Minderjährige dürfen nicht Shisha rauchen. Selbst nikotinfreier Tabak ist für Minderjährige nicht erlaubt. Dazu gibt es seit 2016 ein entsprechendes Gesetz, das der Regulierung von E-Shisha und E-Zigaretten dient. Ab dem 1.4.2016 ist es rechtlich verboten elektronische Rauchgeräte an Minderjährige zu verkaufen. Darauf legen wir von Shisha World auch extrem hohen wert. Der Grund für das neue Gesetz ist einfach erklärt. Die Hemmschwelle zum Rauchen von normalen Zigaretten sinkt für Minderjährige, wenn davor schon regelmäßig E-Zigaretten gedampft wurden. Deswegen dürfen Minderjährige keine Shisha Rauchen. Das ist erst ab 18 Jahren erlaubt.

Ist Shisha rauchen weniger schädlich als der Konsum von Zigaretten?

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Viele nehmen an, dass das Rauchen der Shishas viel weniger schädlich als der normale Zigarettenkonsum ist. Grund dafür sind sicher die tollen, aromatisierten Geschmacksstoffe, da für die Shisha Tabak genutzt wird, der Früchte, Sirup oder Essenzen von Früchten enthält. Egal, ob Apfel, Orange oder Kirsche: Hier ist wirklich für jeden Geschmack ein passender Tabak mit dabei. In diesen Tabaksorten ist oft viel weniger Nikotin enthalten als in klassischen Zigaretten. Es gibt sogar Sorten, die gar kein Nikotin enthalten.

Trotzdem ist die Suchtgefahr ähnlich wie bei Zigaretten. Du gewöhnst dich an das Rauchen an sich und durch diese Gewöhnung kann es zu einer Sucht kommen.

Der Vorteil ist hier, dass es auch Tabaksorten ohne Nikotin gibt und wohl niemand jeden Tag Shisha (im Vergleich zu gewöhnlichen Zigaretten) raucht. Das gelegentliche Rauchen ist damit nicht ganz so problematisch – obwohl hier Teer und Kohlenmonoxid aufgenommen wird. Das ist weiterhin gesundheitsschädlich, selbst ganz ohne Nikotin.

Zusammenfassend lässt sich daher sagen: Es ergibt Sinn, dass Jugendliche erst ab dem 18. Geburtstag rauchen dürfen. Ganz egal, ob es um Shisha oder um Zigaretten geht. Der Jugendschutz sollte hier ernst genommen werden. Bei gelegentlichem Genuss deiner Lieblingssorte sind die gesundheitlichen Gefahren aber tatsächlich nicht so groß. Trotzdem muss das jeder immer für sich selbst entscheiden.

Drum solltest du dich an das gesetzliche Mindestalter halten und nicht vor deinem 18. Geburtstag anfangen. Andere Minderjährige zum Shisha rauchen einzuladen, wenn du selbst nicht mehr minderjährig bist, ist daher auch nicht erlaubt. Das verführt nur dazu, sich über das Gesetz hinwegzusetzen und kann bestraft werden. Deswegen einfach abwarten bis man 18 Jahre alt ist und dann kann man sich entscheiden, ob man Shisha rauchen möchte.

Quellen für Verlinkungen:

www.jugendschutz-aktiv.de/rauchverbot-fuer-minderjaehrige-auch-e-zigaretten-und-e-shishas-erfasst.html

www.bag-jugendschutz.de/recht_jugendschutzfrage.html

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