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Nikotinbasis

Was ist Nikotinbasis zum Selbermischen?

Dampfer, die ihr Liquid selbstmischen, verwenden neben dem Aroma eine Basisflüssigkeit. Diese kann nikotinhaltig sein, sofern der Dampfer Liquid mit Nikotin bevorzugt. Die zulässige Höchstmenge bei der Abgabe der Nikotinbasis ist begrenzt. Dies betrifft grundsätzlich den Anteil von Nikotin sowie die Gesamtmenge der Basis.

Welche Bestandteile sind in der Niktoinbasis?

Die Grundstoffe in der Nikotinbasis unterscheiden sich bis auf die Ausnahme Nikotin nicht. Abhängig von den Anforderungen des Dampfers enthält die Basis:

  • PG – Propylenglykol
  • VG – pflanzliches Glycerin
  • H2O – Wasser in geringem Anteil

Bis zum Inkrafttreten der TPD2 und dem Ablauf der Übergangsfrist konnten diese Basisflüssigkeiten für E-Liquids zudem Nikotin in unterschiedlicher Menge enthalten. Dabei war die Abgabe in Flaschen von 1 Liter durchaus üblich und für Selbstmischer sehr günstig.

Was bedeutet die neue EU-Richtlinie für die Nikotinbasis>

TPD2 führt zu deutlichen Einschränkungen im Bereich Selbstmischen von Liquids. Allerdings ist damit die Nikotinbasis noch lange nicht Geschichte.

  • Nikotinhaltige Basis darf nur noch in einer Menge bis 10 ml abgegeben werden.
  • Der Anteil von Nikotin beträgt maximal 20 mg.
  • Eine Basis ganz ohne Nikotin unterliegt diesen Einschränkungen nicht.

Mit der entsprechenden Menge Nikotinshots bis 20 mg ist die Herstellung einer Nikotinbasis immer noch machbar.

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